Fragen & Antworten

Fragen zur Grabpflege

Wer räumt die verwelkten Kränze ab?

Sie können hierfür einen überprüften Fachbetrieb beauftragen oder selbst Hand anlegen. Laut Friedhofssatzung muss verwelkter Grabschmuck nach 6 Monaten entfernt werden. Die städtischen Friedhofsgärtner sind lediglich für die Aushebung der Grabstätte zuständig. Für alle weiteren Arbeiten ist der Kunde verantwortlich.

Was passiert mit dem Erdhügel?

Der Erdhügel liegt genau wie der Grabschmuck in der Verantwortung des Kunden. Auch dieser muss innerhalb von ca. 6 Monaten abgeräumt sein.

Wann lege ich ein Grab am besten an?

Hierbei unterscheidet man eine Urnen oder Erdbeisetzung. Während bei einer Urnenbeisetzung wenig Erdbewegungen Einfluss auf Gestaltung und Bepflanzung hat, sollte man bei einer Sargbestattung je nach Witterung mindestens 6 Monate abwarten, um die ersten Einsenkschäden zu umschiffen. Desweiteren sollte man die Steinbmetzarbeiten abwarten, da sich durch das Aufstellen eines Grabsteines die Grabstätte nocheinmal völlig verändert und das Ganze ein völlig neues Gesicht bekommt. Im Übrigen zeichnet sich eine gute, geschmackvolle Gestaltung durch die Einbeziehung des Steines zu einem Ganzen aus.

Welche Pflanzen eignen sich für die Grabbepflanzung?

Hierbei ist ein Ortstermin auf dem Friedhof unumgänglich. Lage, also Licht, Sonne und Bodenbeschaffenheit sind ganz ausschlaggebend für die Wahl der Pflanzen. Hier lohnt sich in jedem Falle eine kompetente Beratung durch den Fachmann.

Was kostet eine Grabpflege?

Zu dieser Frage beraten wir Sie gerne persönlich.

Wann kann ich mit einer Grabpflege beginnen?

Jederzeit. Entsprechend des Einstiegsmonats wird die Grabpflege im ersten Jahr anteilmäßig bis Ende des Jahres berechnet. In dem darauf folgenden Jahr wird dann kalendendermäßig vom 01.01- 31.12 abgerechnet.

Gibt es einen Grabpflegeverftrag?

Ja, einen Mustervertrag können Sie sich hier ansehen oder/und downloaden - Um den Vertrag anzusehen, müssen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem PC installiert haben. Bei Bedarf, hier zu erhalten: Adobe-PDF-Reader.


Mustervertrag Download

Fragen zur Dauergrabpflege

Mit wem schließe ich den Vertrag?

Sie schließen den Treuhandhandvertrag mit einem Ihnen bekannten und vertrauten Fachbetrieb vor Ort. Hier erfolgt eine umfassende Beratung.

Wann bezahle ich den Treuhandvertrag?

Nach der ausführlichen Beratung durch Ihren Friedhofsgärtner wird ein vorgedruckter Treuhandvertrag (der genug Freiraum für viele persönliche Wünsche und Ideen lässt) ausgefüllt und zur Überprüfung an die Treuhandstelle geschickt. Hiernach erhält der Kunde aus Köln eine Zahlungsaufforderung über die komplette Vertragssumme.

Wie stelle ich sicher, dass die von mir gewünschten Leistungen auch erbracht werden?

Die Rheinische Treuhandstelle in Köln beschäftigt Gärtnermeister, die unregelmäßige Kontrolle auf den Friedhöfen durchführen und die vereinbarten Leistungen sehr wohl im Auge haben.

Was passiert mit einem möglichen Restguthaben?

Mit Hilfe eines Restguthabens, welches häufig durch die gute Verzinsung entsteht und durch die Tatsache, daß nur erforderliche Arbeiten durchgeführt werden, kann z.B. die Laufzeit und somit die Pflege verlängert werden. Der Betrage kann aber auch an eine bestimme Person oder einen Verein ausgezahlt werden.

Kann der Vertrag gekündigt werden?

Vom Auftraggeber kann der Vertrag gekündigt werden. Mögliche Erben sind hierzu nicht berechtigt.

Was passiert mit meinem Geld während der Vertrag noch ruht?

Ihr Geld wird angelegt und Sie erhalten eine jährliche Zinsmitteilung.